SCHULPROGRAMM



Inhaltsverzeichnis


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Leitbild

Musik verbindet die emotionelle, die intellektuelle und die praktische Seite des Menschen und trägt so zur ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung bei. Sie bringt verschiedene Menschen (Lehrer und Schüler, Spieler und Mitspieler, Musizierende und Zuhörer) miteinander in Beziehung und stärkt damit auch das gesellschaftliche Miteinander.

Vom ersten Ton bis zur Hochschulreife

Die Musikschule Aesch-Pfeffingen ergänzt das schulische Angebot in musikalischer und kultureller Hinsicht. Sie stellt im Auftrag der beteiligten Gemeinden für alle Kinder und Jugendlichen eine über das Grundangebot der obligatorischen Schulen hinausgehende musikalische Aus- und Weiterbildung zu finanziell tragbaren Bedingungen bereit. Sie fördert die Kinder und Jugendlichen entsprechend ihrer Begabung in ihrer musikalischen Entwicklung, im Zusammenspiel und im Spielen vor Publikum. Der Unterricht an der Musikschule Aesch-Pfeffingen ermöglicht den Kindern und Jugendlichen den Aufbau einer eigenen musikalisch-kulturellen Werthaltung. Er trägt damit zu einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung bei. An der Musikschule Aesch-Pfeffingen wird von der Elementarstufe bis zum Anschluss an ein Berufsstudium unterrichtet.

Musik schafft Lebensqualität

Die Kinder und Jugendlichen erfahren an der Musikschule Aesch-Pfeffingen ihre musikalische Aktivität als kulturelle Tätigkeit, die zur Sinngebung beiträgt, indem sie ein Gegengewicht zu den materiellen Werten bildet. Die Beschäftigung mit Musik bringt ein gutes Stück Allgemeinbildung, und sie führt zu besserer Verständigung, mehr Toleranz und letztlich zu höherer Lebensqualität. Sie setzt kreatives Potential frei und bedeutet für die Familien der Schüler und für die Gesellschaft eine Investition in die Zukunft.

Die Musikschule: ein kulturelles Zentrum

Die Musikschule Aesch-Pfeffingen ist ein kulturelles Zentrum und trägt zur Identität der beteiligten Gemeinden bei. Die Ensembles der Schule wirken an öffentlichen Veranstaltungen der beiden Gemeinden mit. Die Musikschule Aesch-Pfeffingen arbeitet mit andern Kulturschaffenden partnerschaftlich zusammen. Sie pflegt das Kulturgut Musik in den vielfältigsten Erscheinungsformen.

Im Auftrag von Kanton und Gemeinden

Die Musikschule Aesch-Pfeffingen bewegt sich in einem kantonalen und kommunalen rechtlichen Rahmen. Sie arbeitet mit den entsprechenden Behörden zusammen. Sie hat eine möglichst schlanke und effiziente Führungs- und Organisationsstruktur. Sie pflegt den Kontakt mit andern Schulen in den beiden Gemeinden und mit Musikschulen an anderen Orten. Und sie überzeugt durch ihre Arbeit die Bevölkerung von Sinn, Zweck und Notwendigkeit musikalischer Bildungsarbeit.

 

Hausordnung

I.  Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

Die Hausordnung gilt für die Musikschule Aesch-Pfeffingen und deren Schulräumlichkeiten.

§ 2 Zweck

Die Hausordnung soll einen geregelten Schulbetrieb sicherstellen und den Schülern, den Lehrern, sowie den nicht unterrichtenden Mitarbeitern der Schule den Umgang miteinander erleichtern.

II. Schulbetrieb

§ 3 Unterricht

Der Zeitpunkt der Lektionen wird jeweils für ein Semester individuell zwischen dem Schüler und dem Lehrer vereinbart.

§ 4 Unterrichtsbesuch von Erziehungsberechtigten

Der Unterricht kann von den Erziehungsberechtigten nach Anmeldung beim Lehrer besucht werden.

§ 5 Pausen

Die Pausen dienen dem Schülerwechsel und dem Ein- und Auspacken des Instruments.

§ 6 Schulweg

Die Schüler sind bei der Wahl der Verkehrsmittel frei. Diese und deren Erziehungsberechtigte sind für die Sicherheit selbst verantwortlich.

§ 7 Verhaltensregeln

Die Lehrer und die Schüler kommen pünktlich und vorbereitet zum Unterricht.

III. Freizeit

§ 8 Aufenthalt in der Musikschule und auf dem Schulareal

Schüler, welche in der Musikschule auf ihren Unterricht warten, verhalten sich ruhig.

IV. Disziplinarwesen

§ 9 Verletzung der Hausordnung

Die Verletzung der Hausordnung kann der Schulleitung gemeldet werden, welche angemessene Massnahmen gemäss § 35 und § 36 (VIII. Disziplinarwesen) der Verordnung für die Musikschule beschliesst.

V. Schlussbestimmungen

§ 10 Inkrafttreten

Der Lehrerkonvent hat an der Sitzung vom 31. Januar 2004 der Hausordnung zugestimmt. Die zusätzliche Stellungnahme durch den Hauswart wurde am 2. Februar 2004 eingeholt. Die Hausordnung tritt am 9. August 2004 in Kraft.

 

Absenzenordnung

§ 1 Meldung der Absenz

1. Schüler, welche den Unterricht nicht besuchen können, entschuldigen sich im Voraus bei der zuständigen Lehrkraft.

2. Bei unentschuldigtem Fernbleiben von jüngeren Schülern versucht der Lehrer die Erziehungsberechtigten zu erreichen.

§ 2 Dokumentation

Jeder Lehrer führt ein Absenzenblatt. Dieses wird auf Ende Schuljahr dem Sekretariat zur Aufbewahrung und statistischen Auswertung abgegeben.

§ 3 Ausfallende Unterrichtsstunden

1. Durch die Musikschule ausfallende Stunden werden vor- oder nachgeholt.

2. Wird der Stundenausfall durch eine andere Schule oder private Aktivitäten der Schüler verursacht, besteht keine Kompensationspflicht. Bei Absenz durch Krankheit und Unfall, wird das Schulgeld anteilmässig zurückerstattet.

§4 Sanktionen

Sanktionen richten sich nach den einschlägigen Gesetzes- und Verordnungsparagrafen.

 

Disziplinarordnung

Die Disziplinarordnung der Musikschule richtet sich nach den entsprechenden Paragraphen im Bildungsgesetz, der Verordnung für Musikschulen und der Verordnung für die Schulleitungen und dem Verwaltungsverfahrensgesetz.

Schulsozialarbeit

Die Musiklehrkräfte bieten Hand zur Zusammenarbeit mit den Lehrkräften anderer Schulen.

Lager, Reisen, Exkursionen

Im Bereich Musikschulen sind Reisen, Exkursionen und Lager oft mit Probenarbeit und Konzertauftritten verbunden. Der soziale Aspekt unter den Jugendlichen hat dabei einen hohen Stellenwert. Es kommt zu persönlichen und fächerübergreifenden Kontakten mit anderen gleichgesinnten Jugendlichen und Lehrern. Die Erziehungsberechtigten zahlen jeweils einen Beitrag an die Unkosten.

Übrige Schulveranstaltungen

Geeignete Konzertauftritte ausserhalb der Musikschule sind eine wertvolle Erfahrung für die Schüler und prägen das Bild der Musikschule in der Öffentlichkeit.

Individuum und Gemeinschaft

Unsere Musikschule bietet ideale Voraussetzungen, um Individualität einerseits, Kollegialität und soziale Kompetenz andererseits zu entwickeln und zu fördern.

Im Einzelunterricht kann sich ein individuell angepasstes Lerntempo entwickeln, können spezifische Schwierigkeiten instrumentaltechnischer oder musikalischer Natur erkannt und Lösungen erarbeitet werden, können sich individuelle Bedürfnisse entfalten.

Das Musizieren in der Gruppe, im Orchester, in der Band, erfordert neben instrumentalem Können die musikalische und soziale Interaktionsfähigkeit unserer Schüler. Hier wird auf der Ebene des Hörens miteinander musiziert und kommuniziert, hier wird Teamfähigkeit und Kollegialität als Basis von befriedigendem und erfolgreichem Musizieren wahrnehmbar gemacht.

Niveauübergreifende Kursbildung inkl. Vorbereitung Schul- und Berufswahl

Eine Stärke unserer Musikschule besteht darin, alters- und niveauübergreifende Kurse wie Orchester, Bands und Ensembles anzubieten.

Die Professionalität der Lehrer schafft die Voraussetzung durch die individuell ausgerichtete Unterrichtsplanung hochbegabter Schüler den Eintritt an eine Musikhochschule, an ein Gymnasium oder eine pädagogische Hochschule. Das neben dem Hauptinstrumentalfach benötigte Wissen in Gehörbildung, Harmonielehre, Formenlehre und Nebenfachinstrument Klavier kann an der Musikschule zusätzlich bei der Theorielehrkraft belegt werden.

Ergänzende Angebote

Unsere Musikschule versteht sich als musikalisches Kompetenzzentrum. Zusammen mit Partnern auf lokaler, regionaler, kantonaler Ebene werden themenbezogene Workshops mit angegliedertem Konzert angeboten.

Gesundheitsförderung

Im Instrumentalunterricht kommt der adäquat richtigen Ausführung der körperlichen Bewegungsabläufe am Instrument eine zentrale Bedeutung zu. Stehen, Sitzen, Atmen, Bewegungsabläufe am Instrument müssen korrekt ausgeführt werden. Dem körperlichen Wachstum der Jugendlichen ist stetig Rechnung zu tragen. Schon aus diesen Gründen ist Gesundheit immer ein Thema in der musikalischen Arbeit.

Bibliothek/Mediothek

Die Musikschule besitzt wichtige Noten der Instrumentalliteratur. Arrangements und Orchesterpartituren werden nach Bedarf durch die Schule oder nach Absprache mit der Schulleitung durch die Lehrkraft angeschafft. Das Notenmaterial wird nach Gebrauch aufbewahrt.

Eigenkompositionen/-arrangements von Lehrkräften bleiben im Besitz der Urheberin/des Urhebers und dürfen von der Musikschule nach Absprache mit ihr/ihm aufgeführt werden.

Auf die Erstellung einer CD-Musiksammlung wird verzichtet. Die CD-Eigenproduktionen werden aufbewahrt und stehen allen Interessierten zur Verfügung. Musikeinspielungen der Lehrkräfte werden aufbewahrt und können zum Teil auch über die Musikschulhomepage www.msaepf.com in Ausschnitten gehört werden.

Informatik

Sämtliche Informationen über die Musikschule können auf der eigenen Internetseite www.msaepf.com abgerufen werden. Eine grosse Palette von Serviceleistungen sind über sie anwendbar (Anmeldung, Links, Kleininserate etc.) Sie dient als Schnittstelle (Outlook) für sämtliche Informationen unter der Lehrerschaft, dem Sekretariat, der Schulleitung, sowie Erziehungsberechtigten und Schülerinnen/Schülern. Eine spezialisierte Lehrkraft fungiert dabei als Webmaster. Im Instrumentalunterricht wird interkommunal mit der MS Reinach das Fach Studiotechnik auf Tastenbasis angeboten. Einzelne Lehrkräfte kennen die gängigen Musiksoftwareprogramme und arbeiten mit diesen. Sie lassen interessierte Schülerinnen und Schüler an ihrem Spezialwissen teilhaben. Eine spezialisierte Lehrkraft ist für die Aufnahmen von Konzerten und für CD-Produktionen verantwortlich. Ein Digitalmischpult, ein Computer für die CD-Produktion stehen den Lehrkräften zur Verfügung.

Gleichstellung

Uns als Lehrkräften ist bewusst, dass noch immer Musikinstrumente spezifisch einem Geschlecht zugeordnet werden. Dies kann unangemessene Präferenzen auslösen. Deshalb achten wir darauf, dass das Fächerangebot, die Kurse und Veranstaltungen für alle weiblichen wie männlichen Jugendlichen gleichermassen zugänglich sind. Bei der Beratung der Erziehungsberechtigten an Instrumentenvorführungen achten wir besonders auf diesen Aspekt. Wir gehen davon aus, dass der Massstab einer Wahl das Talent sein soll.

Organigramm Schulstruktur

Organisation Schule (Vgl. Anhang weiter unten)

  • Hauptaufgaben
  • Unterricht gemäss § 11 der Verordnung für die Musikschulen
  • Ensembles
  • Zusatzbereiche/-aufgaben
  • Stellvertretung Schulleitung Notfall 1:   Administration
  • Stellvertretung Administration: Schulleiter
  • Stellvertretung Schulleitung und Administration Notfall 2:   MS-Präsidium


Aufnahmebestimmungen Schüler

Die Anmeldung für ein Instrumentalfach erfolgt mittels Formular, auf dem die wichtigsten Angaben aufgelistet sind. Durch den entsprechenden Instrumentallehrer wird abgeklärt, ob der Schüler definitiv in den Unterricht aufgenommen werden kann.

Vgl. Anmeldeformular

Konvent Geschäftsreglement

§ 1 Zweck

Das Geschäftsreglement des Lehrerkonvents der Musikschule Aesch-Pfeffingen regelt dessen Organisation.

§ 2 Konvent

1. Die ordentlichen Sitzungen des Konvents finden in der Regel am Anfang des Schuljahrs statt.

2. Außerordentliche Sitzungen werden einberufen, wenn es die Geschäfte erfordern oder sofern ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder eine solche verlangt.

3. Die Einladungen erfolgen in der Regel mindestens 10 Tage vor dem Sitzungstermin.

§ 3 Teilnahme, Stimmrecht

1. Zur Teilnahme am Konvent sind unter Berücksichtigung von § 242 der Verordnung für Musikschulen alle an der Schule tätigen Lehrer verpflichtet.

2. Im weiteren sind einzuladen:

    die Schulleitung;
   die nicht unterrichtenden Personen bei den sie betreffenden Angelegenheiten;
   erziehungsberechtigte bei Bedarf;
   weitere Personen bei den sie betreffenden Angelegenheiten.

3. Die zur Teilnehme am Konvent verpflichteten Lehrer haben das volle Stimmrecht sowie das aktive und passive Wahlrecht.

4. Folgende Personen können dem Konvent Anträge stellen:

   a. alle stimm- und wahlberechtigten Lehrer
   b. die Schulleitung

5. Vorhersehbare Abwesenheit von einer Sitzung sind dem Präsidenten möglichst frühzeitig zu melden.

§ 4 Beschlüsse

1. Der Konvent ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Stimmberechtigten anwesend ist.

2. Ein Beschluss des Konvents in Sachfragen bedarf der einfachen Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.

3. Bei Wahlen gilt im ersten Wahlgang das absolute, in den nachfolgenden Wahlgängen das relative Mehr.

4. Bei Stimmengleichheit gibt der Präsident den Stichentscheid.

§ 5 Protokoll

1. Über sämtliche Sitzungen des Konvents ist Protokoll zu führen.

2. Jeder Sitzungsteilnehmer kann verlangen, dass seine vom Mehrheitsbeschluss abweichende Stellungnahme im Protokoll festgehalten wird.

3. Das Protokoll ist vom Präsidenten und dem Aktuar zu unterzeichnen.

4. Das Protokoll wird in der nächsten Sitzung genehmigt. Es steht den Stimmberechtigten, der Schulleitung sowie dem Schulrat jederzeit zur Einsicht offen.

§ 6 Vorstand

Den Vorstand bilden:

   a. der Präsident;
   b. der Vizepräsident;
   c. der Aktuar.

§ 7 Wahl des Präsidenten/des Vizepräsidenten/Wahl des Aktuars

Zur Wahl stellen können sich alle an der Musikschule Aesch-Pfeffingen tätigen Lehrer.

Die Wahl erfolgt durch den Musiklehrerkonvent und richtet sich nach § 4 der Geschäftsordnung des Musiklehrerkonvents.

Die Wahlen/Wiederwahlen finden alle 2 Jahre am ordentlichen Konvent statt.

§ 8 Aufgaben des Präsidenten

1. Der Präsident leitet die Geschäfte des Konvents.

2. Er bereitet zusammen mit dem Vorstand und der Schulleitung die Sitzungen des Konvents vor.

§ 9 Aufgaben der Aktuarin/des Aktuars

1. Der Aktuar führt die Sitzungsprotokolle sowie die Korrespondenz des Konvents.

2. Bei deren oder dessen Verhinderung kann der Präsident ein stimmberechtigtes Mitglied mit dem Aktuariat beauftragen.

§ 10 Arbeitsgruppen

1. Bei Bedarf bildet der Konvent Arbeitsgruppen.

2. Diese bereiten zuhanden des Konvents einzelne Geschäfte vor oder klären Sachfragen ab.

3. Sie informieren den Vorstand und den Konvent regelmässig über ihre Arbeit.

§ 11 Vertretung des Konvents im Schulrat

1. Als Lehrervertreter im Schulrat sind nur stimmberechtigte Mitglieder wählbar.

2. Die Vertretung des Lehrerkonvents im Schulrat besteht aus 1 Personen, die für eine Amtszeit von 2 Jahren gewählt werden. Eine Wiederwahl ist möglich.

§ 12 Änderungen des Geschäftsreglements

Änderungen des Geschäftsreglements bedürfen der Annahme mit absolutem Mehr der anwesenden Stimmberechtigten.

§ 13 Inkrafttreten

Dieses Geschäftsreglement ersetzt dasjenige vom 9. August 2004 und tritt ab 16. Januar 2007 in Kraft.

Der Präsident:  Thomas Waldner -
Die Vizepräsidentin:  Simone Schmidlin
Der Aktuar:  Andreas Kirschner

 

Zusammenarbeit mit Behörden und anderen Schulen

Siehe Gesetzes- und Verordnungsparagrafen

Schulrat: Gesetzes- und Verordnungsparagrafen

Siehe Gesetzes- und Verordnungsparagrafen

Aussagen zur Umsetzung der Speziellen Förderung und der interkulturellen Pädagogik

Siehe Gesetzes- und Verordnungsparagrafen

Personenbezogene Evaluation:
Gegenseitige Unterrichtsbesuche der Lehrkräfte

Ziel und Inhalt

Die interne Evaluation hat den Zweck, das im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Bestimmungen erstellte Leitbild und Schulprogramm zu überprüfen, respektive zu deren Realisierung beizutragen. Der Schulrat entscheidet über die Schwerpunkthemen und den Rahmen der Evaluation. Er erteilt der Schulleitung den Auftrag dazu.

Durchführung

Um den methodischen und didaktischen Austausch innerhalb des Lehrkörpers zu fördern, schlagen Steuerungsgruppe und Schulleitung vor, im Rahmen von Zweier- oder Dreierteams gegenseitige Unterrichtsbesuche (Hospitationen) durchzuführen.

Dies hat zum Ziel, mittel- bis längerfristig zu einer fruchtbaren und kreativen kollegialen Feedbackkultur zu gelangen. Weiteres wichtiges Ziel ist die Horizonterweiterung (Wie gehen Kolleginnen und Kollegen vor?) und die Übernahme von Anregungen (Wovon kann ich für mein eigenes Fach profitieren?)

Zusammensetzung

Die Zweier- oder Dreierteams werden nach gegenseitiger Absprache ermittelt.

Gegenseitiger Unterrichtsbesuch

Die Teams haben den Auftrag, sich gegenseitig mindestens einmal während 2 Semestern zu besuchen.

Arbeitsweise

Die Arbeit jedes Teams gliedert sich in folgende vier Phasen:

1. Gemeinsame Vorbereitung: Wahl der zu beobachtenden Unterrichtsbereiche,

Klärung von Details, Vereinbarung der Unterrichtsbesuche, Festlegung des Termins zur Nachbereitung

2. Unterrichtsbesuche: Beobachtung und schriftliches Festhalten gemäss den vereinbarten Aspekten, um sachliches und differenziertes Feedback zu ermöglichen.

3. Nachbereitung: Gegenseitiges Feedback, eventuelle Klärung von Unklarheiten

4. Schlussfolgerungen: Was kann ich für mich selber lernen ?

Nach der Vorbereitung wird die Schulleitung über den Zeitraum der Hospitationen sowie das Datum der Nachbereitung informiert. Allfällige Notizen bleiben bei der Lehrkraft und sind streng vertraulich. Unstimmigkeiten oder Probleme können mit der Schulleitung besprochen werden.

Schülerbeurteilung: Evaluation der im Unterricht erzielten Schulleistungen der Musikschüler

Um Musikunterricht zielorientiert und transparent zu gestalten, müssen Lerninhalte und Lernziele festgelegt und in zweckmässigen Intervallen überprüft werden. Obwohl das Messen von Leistung hinsichtlich musikalischer Aspekte immer ein heikles und mitunter fragwürdiges Unterfangen ist, können doch gewisse Teilbereiche zumindest teilweise bewertet werden. Das Erlernen eines Instrumentes und die vertiefte Auseinandersetzung mit Musik erfolgt aber nie linear, deshalb gilt als wichtigste Voraussetzung, dass eine Bewertung immer prozess- orientiert, d.h. über grössere Zeitabschnitte erfolgen muss.

An einer Musikschule bieten sich als erstes folgende Bereiche an:

  • Vortragsstunden
  • Ensemble-, Orchestertätigkeit
  • Stufenvorspiele
  • Konzerttätigkeit

Die Lern- und Entwicklungsprozesse der Musikschüler werden auf einem Schülerblatt festgehalten. Dies kann sowohl handschriftlich wie auch mittels elektronischer Erfassung erfolgen. Das Beurteilungsblatt ist einmal im Jahr mit dem Schüler zu besprechen.

Vgl. Anhang Schülerblatt

 

Mitarbeitergespräch

Die Methode des Mitarbeitergesprächs ist frei. Die zur Sprache kommenden Themenbereiche sind in § 27 1 der Verordnung für die Schulleitungen umschrieben.

Es können die Formulare der Gemeinde Aesch als Raster verwendet werden.

Unterrichtsbesuch Schulleitung - Lehrkräfte

Grundlagen für die Themenbereiche, welche beim Stundenbesuch vorgängig schriftlich zwischen der Lehrkraft und der Schulleitung vereinbart werden, sind das Handbuch für Schulleitungen und Schulräte des Kanton Baselland, sowie in speziell fachlicher Hinsicht die Beurteilungskriterien des Verbandes Musikschulen Schweiz. Für einen Stundenbesuch, welcher mindestens 2-3 Lektionen umfassen soll, sind drei Termine (Vorbesprechung, Unterrichtsbesuch, Nachbesprechung) zwischen Schulleitung und der Lehrkraft erforderlich. Die Unterrichtsbesuche finden im Turnus von 3 Semestern statt.

Fort- und Weiterbildung der Musiklehrkräfte

Die individuelle Fort- und Weiterbildung vollzieht sich auf individuelles Gesuch der Lehrkraft hin. Es wird jeweils der Nachweis über die Zweckmässigkeit der Fort-/Weiterbildung erbracht. Diese findet in der unterrichtsfreien Zeit statt.

Die vom Vorsteher der KBS-Direktion verordnete und von der kantonalen Fachstelle für Musikschulen koordinierte obligatorischen Fort- und Weiterbildung nimmt sich allgemeinen pädagogisch-didaktischen und methodischen Themen an und findet in der 1. Hälfte der Karwoche statt.

Die Arbeit der Schulleitung (Beurteilung der Arbeit)

Die Beurteilung der Schulleitungsarbeit wird im Einzelnen an den Mitarbeitergesprächen mit der Lehrkraft und dem Sekretariat traktandiert. Zudem wird die Arbeit durch ein Mitglied des Schulrates im jährlich stattfindenden Mitarbeitergespräch besprochen. Auch die kantonale Fachstelle für Musik spiegelt mit Hilfe der externen Evaluation die Arbeit der Schulleitung.

Der Musiklehrerkonvent traktandiert diesen Punkt an seinem jährlichen Konvent oder nach Bedarf. Es ist Sache des Konventspräsidenten, diesbezügliche Anträge zu traktandieren.

Einsatz der im Rahmen des Budgets zugesprochenen Mittel

Die Wochenstundenzahl inklusive Schulleitungspensum darf die 250-Wochenstundenzahl nicht überschreiten. Bei einem plötzlichen Schülerandrang müssen musikalisch sinnvolle Auffanggefässe geschaffen werden, welche einerseits das gesetzliche Anrecht der Unterrichtswilligen auf Unterricht respektiert, anderseits die jeweilige Budgetverpflichtung der Musikschule gegenüber der Trägerschaft einhält.

Der Schulrat kann beim Gemeinderat Antrag auf Erhöhung der Wochenstundenzahl stellen.

Form der Mitsprache der Schüler

Aussage zur Form der Mitsprache und Mitwirkung in der Schule

Da das Altersspektrum an der Musikschule bis 20 Jahre reicht, muss bei der Mitsprache und Mitwirkung altersgerecht und dementsprechend differenziert vorgegangen werden. Als Beispiel diene die Mitsprache bei der Wahl eines Orchesterwerkes. Ansonsten ist die Mitsprache und Mitwirkung im individuellen Instrumentalunterricht gewährleistet, indem die Befindlichkeit der Schüler betreffend Unterricht, Literatur im persönlichen Gespräch eruiert und besprochen werden kann. In praktischen Belangen wie Hilfe beim Transportieren und Aufbau von Instrumenten und technischem Material wird auf entsprechende Delegation der verschiedenen Aufgaben geachtet. Bei der Darstellung von Konzertprogrammen und bei der Mitsprache über den Verwendungszweck der Gagen haben die Schüler ein Mitsprache- und Abstimmungsrecht.

Form der Mitsprache der Schüler

Einbezug bei der internen Evaluation

Durch die individuellen Lernzielvereinbarungen mit den Schülern können diese im Unterricht besprochen und auch auf den Erfolg hin evaluiert werden. Besonders bei Musikschulprojekten und bei der Mitwirkung in Orchestern, Bands und Ensembles sind die Ansichten und Bewertungen der Schüler eine wirkungsvolle Hilfe für entsprechende Verbesserungen und Optimierungen. Nachbesprechungen in der Gruppe und individuell im Unterricht ergeben für die Lehrkräfte gute Ergebnisse. Anstehende Problematiken werden im gegenseitigen Gespräch geklärt. In bestimmten Fällen können auch Umfragen (anonymisiert) zu Ergebnissen führen.

Form der Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten

Kontakt mit Erziehungsberechtigten

Nach erfolgter Anmeldung steht beim Eintritt in die Musikschule ein individuelles Abklärungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten im Vordergrund. Bei Eignung eines Schülers findet auf Wunsch der Erziehungsberechtigten eine Beratung seitens der Lehrkraft betreffend Instrumentenanschaffung statt. Bei Unterrichtsbeginn von jüngeren Schülern ist es vorteilhaft, wenn ein Elternteil öfters den Unterricht besucht, um sich über die Instruktionen der Lehrkraft ins Bild zu setzen.

Da an der Musikschule pro Semester zwingend eine Wiederanmeldung erforderlich ist, finden jeweils im Mai und November Standortgespräche zwischen den Lehrkräften und den Erziehungsberechtigten betreffend der Fortschritte derer Kinder statt.

An den Schülerkonzerten können sich die Erziehungsberechtigten einen Eindruck über die Fortschritte ihrer Kinder machen und diese mit der Lehrkraft besprechen.

Auch finden telefonische Gespräche übers Semester hinweg statt, welche zu Zwischenbilanzen genutzt werden. Der Kontakt zur Schulleitung und dem Sekretariat findet meist vor und nach den Konzerten statt.

Form der Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten

Einbezug bei der internen Evaluation

Da für die Erziehungsberechtigten der Fortschritt ihrer Kinder und deren Freude am Musizieren die wichtigen Parameter darstellen, dreht sich bei der internen Evaluation alles um das Reflektieren dieser beiden Punkte. Über die intensive Kontaktpflege zwischen Lehrkräften und Erziehungsberechtigten kommt viel Rückmeldung in die Schule zurück; dies wiederum führt zu neuem Steuerungswissen.

Form der Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten

Spezielle Vertretung der Erziehungsberechtigten

Anliegen der Erziehungsberechtigten werden gemäss § 82 a im Bildungsgesetz vom Schulrat wahrgenommen. Auf eine spezielle Vertretung der Erziehungsberechtigten kann im Falle der Musikschule verzichtet werden.



MS Aesch-Pfeffingen • im Juni 2004