Leitbild
Musik verbindet die emotionelle, die intellektuelle und
die praktische Seite des Menschen und trägt so zur
ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung bei. Sie
bringt verschiedene Menschen (Lehrer und Schüler,
Spieler und Mitspieler, Musizierende und Zuhörer)
miteinander in Beziehung und stärkt damit auch das
gesellschaftliche Miteinander.
Vom
ersten Ton bis zur Hochschulreife
Die Musikschule Aesch-Pfeffingen ergänzt das
schulische Angebot in musikalischer und kultureller
Hinsicht. Sie stellt im Auftrag der beteiligten Gemeinden
für alle Kinder und Jugendlichen eine über das
Grundangebot der obligatorischen Schulen hinausgehende
musikalische Aus- und Weiterbildung zu finanziell tragbaren
Bedingungen bereit. Sie fördert die Kinder und
Jugendlichen entsprechend ihrer Begabung in ihrer
musikalischen Entwicklung, im Zusammenspiel und im Spielen
vor Publikum. Der Unterricht an der Musikschule
Aesch-Pfeffingen ermöglicht den Kindern und
Jugendlichen den Aufbau einer eigenen
musikalisch-kulturellen Werthaltung. Er trägt damit zu
einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung bei. An
der Musikschule Aesch-Pfeffingen wird von der Elementarstufe
bis zum Anschluss an ein Berufsstudium unterrichtet.
Musik
schafft Lebensqualität
Die Kinder und Jugendlichen erfahren an der Musikschule
Aesch-Pfeffingen ihre musikalische Aktivität als
kulturelle Tätigkeit, die zur Sinngebung beiträgt,
indem sie ein Gegengewicht zu den materiellen Werten bildet.
Die Beschäftigung mit Musik bringt ein gutes Stück
Allgemeinbildung, und sie führt zu besserer
Verständigung, mehr Toleranz und letztlich zu
höherer Lebensqualität. Sie setzt kreatives
Potential frei und bedeutet für die Familien der
Schüler und für die Gesellschaft eine Investition
in die Zukunft.
Die
Musikschule: ein kulturelles Zentrum
Die Musikschule Aesch-Pfeffingen ist ein kulturelles
Zentrum und trägt zur Identität der beteiligten
Gemeinden bei. Die Ensembles der Schule wirken an
öffentlichen Veranstaltungen der beiden Gemeinden mit.
Die Musikschule Aesch-Pfeffingen arbeitet mit andern
Kulturschaffenden partnerschaftlich zusammen. Sie pflegt das
Kulturgut Musik in den vielfältigsten
Erscheinungsformen.
Im
Auftrag von Kanton und Gemeinden
Die Musikschule Aesch-Pfeffingen bewegt sich in einem
kantonalen und kommunalen rechtlichen Rahmen. Sie arbeitet
mit den entsprechenden Behörden zusammen. Sie hat eine
möglichst schlanke und effiziente Führungs- und
Organisationsstruktur. Sie pflegt den Kontakt mit andern
Schulen in den beiden Gemeinden und mit Musikschulen an
anderen Orten. Und sie überzeugt durch ihre Arbeit die
Bevölkerung von Sinn, Zweck und Notwendigkeit
musikalischer Bildungsarbeit.
Hausordnung
I. Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
Die Hausordnung gilt für die Musikschule
Aesch-Pfeffingen und deren Schulräumlichkeiten.
§ 2 Zweck
Die Hausordnung soll einen geregelten Schulbetrieb
sicherstellen und den Schülern, den Lehrern, sowie den
nicht unterrichtenden Mitarbeitern der Schule den Umgang
miteinander erleichtern.
II. Schulbetrieb
§ 3 Unterricht
Der Zeitpunkt der Lektionen wird jeweils für ein
Semester individuell zwischen dem Schüler und dem
Lehrer vereinbart.
§ 4 Unterrichtsbesuch von
Erziehungsberechtigten
Der Unterricht kann von den Erziehungsberechtigten nach
Anmeldung beim Lehrer besucht werden.
§ 5 Pausen
Die Pausen dienen dem Schülerwechsel und dem Ein-
und Auspacken des Instruments.
§ 6 Schulweg
Die Schüler sind bei der Wahl der Verkehrsmittel
frei. Diese und deren Erziehungsberechtigte sind für
die Sicherheit selbst verantwortlich.
§ 7 Verhaltensregeln
Die Lehrer und die Schüler kommen pünktlich und
vorbereitet zum Unterricht.
III. Freizeit
§ 8 Aufenthalt in der Musikschule und auf dem
Schulareal
Schüler, welche in der Musikschule auf ihren
Unterricht warten, verhalten sich ruhig.
IV. Disziplinarwesen
§ 9 Verletzung der Hausordnung
Die Verletzung der Hausordnung kann der Schulleitung
gemeldet werden, welche angemessene Massnahmen gemäss
§ 35 und § 36 (VIII. Disziplinarwesen) der
Verordnung für die Musikschule beschliesst.
V. Schlussbestimmungen
§ 10 Inkrafttreten
Der Lehrerkonvent hat an der Sitzung vom 31. Januar 2004
der Hausordnung zugestimmt. Die zusätzliche
Stellungnahme durch den Hauswart wurde am 2. Februar 2004
eingeholt. Die Hausordnung tritt am 9. August 2004 in
Kraft.
Absenzenordnung
§ 1 Meldung der Absenz
1. Schüler, welche den Unterricht nicht besuchen
können, entschuldigen sich im Voraus bei der
zuständigen Lehrkraft.
2. Bei unentschuldigtem Fernbleiben von jüngeren
Schülern versucht der Lehrer die Erziehungsberechtigten
zu erreichen.
§ 2 Dokumentation
Jeder Lehrer führt ein Absenzenblatt. Dieses wird
auf Ende Schuljahr dem Sekretariat zur Aufbewahrung und
statistischen Auswertung abgegeben.
§ 3 Ausfallende Unterrichtsstunden
1. Durch die Musikschule ausfallende Stunden werden vor-
oder nachgeholt.
2. Wird der Stundenausfall durch eine andere Schule oder
private Aktivitäten der Schüler verursacht,
besteht keine Kompensationspflicht. Bei Absenz durch
Krankheit und Unfall, wird das Schulgeld anteilmässig
zurückerstattet.
§4 Sanktionen
Sanktionen richten sich nach den einschlägigen
Gesetzes- und Verordnungsparagrafen.
Disziplinarordnung
Die Disziplinarordnung der Musikschule richtet sich nach
den entsprechenden Paragraphen im Bildungsgesetz, der
Verordnung für Musikschulen und der Verordnung für
die Schulleitungen und dem Verwaltungsverfahrensgesetz.
Schulsozialarbeit
Die Musiklehrkräfte bieten Hand zur Zusammenarbeit
mit den Lehrkräften anderer Schulen.
Lager,
Reisen, Exkursionen
Im Bereich Musikschulen sind Reisen, Exkursionen und
Lager oft mit Probenarbeit und Konzertauftritten verbunden.
Der soziale Aspekt unter den Jugendlichen hat dabei einen
hohen Stellenwert. Es kommt zu persönlichen und
fächerübergreifenden Kontakten mit anderen
gleichgesinnten Jugendlichen und Lehrern. Die
Erziehungsberechtigten zahlen jeweils einen Beitrag an die
Unkosten.
Übrige
Schulveranstaltungen
Geeignete Konzertauftritte ausserhalb der Musikschule
sind eine wertvolle Erfahrung für die Schüler und
prägen das Bild der Musikschule in der
Öffentlichkeit.
Individuum
und Gemeinschaft
Unsere
Musikschule bietet ideale Voraussetzungen, um
Individualität einerseits, Kollegialität und
soziale Kompetenz andererseits zu entwickeln und zu
fördern.
Im Einzelunterricht kann sich ein individuell angepasstes
Lerntempo entwickeln, können spezifische
Schwierigkeiten instrumentaltechnischer oder musikalischer
Natur erkannt und Lösungen erarbeitet werden,
können sich individuelle Bedürfnisse
entfalten.
Das Musizieren in der Gruppe, im Orchester, in der Band,
erfordert neben instrumentalem Können die musikalische
und soziale Interaktionsfähigkeit unserer Schüler.
Hier wird auf der Ebene des Hörens miteinander
musiziert und kommuniziert, hier wird Teamfähigkeit und
Kollegialität als Basis von befriedigendem und
erfolgreichem Musizieren wahrnehmbar gemacht.
Niveauübergreifende
Kursbildung inkl. Vorbereitung Schul- und Berufswahl
Eine Stärke unserer Musikschule besteht darin,
alters- und niveauübergreifende Kurse wie Orchester,
Bands und Ensembles anzubieten.
Die Professionalität der Lehrer schafft die
Voraussetzung durch die individuell ausgerichtete
Unterrichtsplanung hochbegabter Schüler den Eintritt an
eine Musikhochschule, an ein Gymnasium oder eine
pädagogische Hochschule. Das neben dem
Hauptinstrumentalfach benötigte Wissen in
Gehörbildung, Harmonielehre, Formenlehre und
Nebenfachinstrument Klavier kann an der Musikschule
zusätzlich bei der Theorielehrkraft belegt werden.
Ergänzende
Angebote
Unsere Musikschule versteht sich als musikalisches
Kompetenzzentrum. Zusammen mit Partnern auf lokaler,
regionaler, kantonaler Ebene werden themenbezogene Workshops
mit angegliedertem Konzert angeboten.
Gesundheitsförderung
Im Instrumentalunterricht kommt der adäquat
richtigen Ausführung der körperlichen
Bewegungsabläufe am Instrument eine zentrale Bedeutung
zu. Stehen, Sitzen, Atmen, Bewegungsabläufe am
Instrument müssen korrekt ausgeführt werden. Dem
körperlichen Wachstum der Jugendlichen ist stetig
Rechnung zu tragen. Schon aus diesen Gründen ist
Gesundheit immer ein Thema in der musikalischen Arbeit.
Bibliothek/Mediothek
Die Musikschule besitzt wichtige Noten der
Instrumentalliteratur. Arrangements und Orchesterpartituren
werden nach Bedarf durch die Schule oder nach Absprache mit
der Schulleitung durch die Lehrkraft angeschafft. Das
Notenmaterial wird nach Gebrauch aufbewahrt.
Eigenkompositionen/-arrangements von Lehrkräften
bleiben im Besitz der Urheberin/des Urhebers und dürfen
von der Musikschule nach Absprache mit ihr/ihm
aufgeführt werden.
Auf die Erstellung einer CD-Musiksammlung wird
verzichtet. Die CD-Eigenproduktionen werden aufbewahrt und
stehen allen Interessierten zur Verfügung.
Musikeinspielungen der Lehrkräfte werden aufbewahrt und
können zum Teil auch über die Musikschulhomepage
www.msaepf.com in
Ausschnitten gehört werden.
Informatik
Sämtliche Informationen über die Musikschule
können auf der eigenen Internetseite www.msaepf.com
abgerufen werden. Eine grosse Palette von Serviceleistungen
sind über sie anwendbar (Anmeldung, Links,
Kleininserate etc.) Sie dient als Schnittstelle (Outlook)
für sämtliche Informationen unter der
Lehrerschaft, dem Sekretariat, der Schulleitung, sowie
Erziehungsberechtigten und Schülerinnen/Schülern.
Eine spezialisierte Lehrkraft fungiert dabei als Webmaster.
Im Instrumentalunterricht wird interkommunal mit der MS
Reinach das Fach Studiotechnik auf Tastenbasis angeboten.
Einzelne Lehrkräfte kennen die gängigen
Musiksoftwareprogramme und arbeiten mit diesen. Sie lassen
interessierte Schülerinnen und Schüler an ihrem
Spezialwissen teilhaben. Eine spezialisierte Lehrkraft ist
für die Aufnahmen von Konzerten und für
CD-Produktionen verantwortlich. Ein Digitalmischpult, ein
Computer für die CD-Produktion stehen den
Lehrkräften zur Verfügung.
Gleichstellung
Uns als Lehrkräften ist bewusst, dass noch immer
Musikinstrumente spezifisch einem Geschlecht zugeordnet
werden. Dies kann unangemessene Präferenzen
auslösen. Deshalb achten wir darauf, dass das
Fächerangebot, die Kurse und Veranstaltungen für
alle weiblichen wie männlichen Jugendlichen
gleichermassen zugänglich sind. Bei der Beratung der
Erziehungsberechtigten an Instrumentenvorführungen
achten wir besonders auf diesen Aspekt. Wir gehen davon aus,
dass der Massstab einer Wahl das Talent sein soll.
Organigramm
Schulstruktur
Organisation
Schule (Vgl. Anhang weiter
unten)
- Hauptaufgaben
- Unterricht
gemäss § 11 der Verordnung für die
Musikschulen
- Ensembles
- Zusatzbereiche/-aufgaben
- Stellvertretung
Schulleitung Notfall 1: Administration
- Stellvertretung Administration: Schulleiter
- Stellvertretung Schulleitung und Administration
Notfall 2: MS-Präsidium
Aufnahmebestimmungen
Schüler
Die Anmeldung für ein Instrumentalfach erfolgt
mittels Formular, auf dem die wichtigsten Angaben
aufgelistet sind. Durch den entsprechenden
Instrumentallehrer wird abgeklärt, ob der Schüler
definitiv in den Unterricht aufgenommen werden kann.
Vgl. Anmeldeformular
Konvent
Geschäftsreglement
§ 1 Zweck
Das Geschäftsreglement des Lehrerkonvents der
Musikschule Aesch-Pfeffingen regelt dessen Organisation.
§ 2 Konvent
1. Die ordentlichen Sitzungen des Konvents finden in der
Regel am Anfang des Schuljahrs statt.
2. Außerordentliche Sitzungen werden einberufen,
wenn es die Geschäfte erfordern oder sofern ein Drittel
der stimmberechtigten Mitglieder eine solche verlangt.
3. Die Einladungen erfolgen in der Regel mindestens 10
Tage vor dem Sitzungstermin.
§ 3 Teilnahme, Stimmrecht
1. Zur Teilnahme am Konvent sind unter
Berücksichtigung von § 242 der Verordnung für
Musikschulen alle an der Schule tätigen Lehrer
verpflichtet.
2. Im weiteren sind einzuladen:
die Schulleitung;
die nicht unterrichtenden Personen bei den
sie betreffenden Angelegenheiten;
erziehungsberechtigte bei Bedarf;
weitere Personen bei den sie betreffenden
Angelegenheiten.
3. Die zur Teilnehme am Konvent verpflichteten Lehrer
haben das volle Stimmrecht sowie das aktive und passive
Wahlrecht.
4. Folgende Personen können dem Konvent Anträge
stellen:
a. alle stimm- und wahlberechtigten
Lehrer
b. die Schulleitung
5. Vorhersehbare Abwesenheit von einer Sitzung sind dem
Präsidenten möglichst frühzeitig zu
melden.
§ 4 Beschlüsse
1. Der Konvent ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit
der Stimmberechtigten anwesend ist.
2. Ein Beschluss des Konvents in Sachfragen bedarf der
einfachen Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.
3. Bei Wahlen gilt im ersten Wahlgang das absolute, in
den nachfolgenden Wahlgängen das relative Mehr.
4. Bei Stimmengleichheit gibt der Präsident den
Stichentscheid.
§ 5 Protokoll
1. Über sämtliche Sitzungen des Konvents ist
Protokoll zu führen.
2. Jeder Sitzungsteilnehmer kann verlangen, dass seine
vom Mehrheitsbeschluss abweichende Stellungnahme im
Protokoll festgehalten wird.
3. Das Protokoll ist vom Präsidenten und dem Aktuar
zu unterzeichnen.
4. Das Protokoll wird in der nächsten Sitzung
genehmigt. Es steht den Stimmberechtigten, der Schulleitung
sowie dem Schulrat jederzeit zur Einsicht offen.
§ 6 Vorstand
Den Vorstand bilden:
a. der Präsident;
b. der Vizepräsident;
c. der Aktuar.
§ 7 Wahl des Präsidenten/des
Vizepräsidenten/Wahl des Aktuars
Zur Wahl stellen können sich alle an der Musikschule
Aesch-Pfeffingen tätigen Lehrer.
Die Wahl erfolgt durch den Musiklehrerkonvent und richtet
sich nach § 4 der Geschäftsordnung des
Musiklehrerkonvents.
Die Wahlen/Wiederwahlen finden alle 2 Jahre am
ordentlichen Konvent statt.
§ 8 Aufgaben des Präsidenten
1. Der Präsident leitet die Geschäfte des
Konvents.
2. Er bereitet zusammen mit dem Vorstand und der
Schulleitung die Sitzungen des Konvents vor.
§ 9 Aufgaben der Aktuarin/des Aktuars
1. Der Aktuar führt die Sitzungsprotokolle sowie die
Korrespondenz des Konvents.
2. Bei deren oder dessen Verhinderung kann der
Präsident ein stimmberechtigtes Mitglied mit dem
Aktuariat beauftragen.
§ 10 Arbeitsgruppen
1. Bei Bedarf bildet der Konvent Arbeitsgruppen.
2. Diese bereiten zuhanden des Konvents einzelne
Geschäfte vor oder klären Sachfragen ab.
3. Sie informieren den Vorstand und den Konvent
regelmässig über ihre Arbeit.
§ 11 Vertretung des Konvents im Schulrat
1.
Als Lehrervertreter im Schulrat sind nur stimmberechtigte
Mitglieder wählbar.
2. Die Vertretung des Lehrerkonvents im Schulrat besteht
aus 1 Personen, die für eine Amtszeit von 2 Jahren
gewählt werden. Eine Wiederwahl ist möglich.
§ 12 Änderungen des
Geschäftsreglements
Änderungen
des Geschäftsreglements bedürfen der Annahme mit
absolutem Mehr der anwesenden Stimmberechtigten.
§ 13 Inkrafttreten
Dieses Geschäftsreglement ersetzt dasjenige vom 9.
August 2004 und tritt ab 16. Januar 2007 in Kraft.
Der Präsident: Thomas Waldner -
Die Vizepräsidentin: Simone Schmidlin
Der Aktuar: Andreas Kirschner
Zusammenarbeit
mit Behörden und anderen Schulen
Siehe Gesetzes- und Verordnungsparagrafen
Schulrat:
Gesetzes- und Verordnungsparagrafen
Siehe Gesetzes- und Verordnungsparagrafen
Aussagen
zur Umsetzung der Speziellen Förderung und der
interkulturellen Pädagogik
Siehe Gesetzes- und Verordnungsparagrafen
Personenbezogene
Evaluation:
Gegenseitige Unterrichtsbesuche der Lehrkräfte
Ziel
und Inhalt
Die interne Evaluation hat den Zweck, das im Rahmen der
gesetzlich vorgegebenen Bestimmungen erstellte Leitbild und
Schulprogramm zu überprüfen, respektive zu deren
Realisierung beizutragen. Der Schulrat entscheidet über
die Schwerpunkthemen und den Rahmen der Evaluation. Er
erteilt der Schulleitung den Auftrag dazu.
Durchführung
Um den methodischen und didaktischen Austausch innerhalb
des Lehrkörpers zu fördern, schlagen
Steuerungsgruppe und Schulleitung vor, im Rahmen von Zweier-
oder Dreierteams gegenseitige Unterrichtsbesuche
(Hospitationen) durchzuführen.
Dies hat zum Ziel, mittel- bis längerfristig zu
einer fruchtbaren und kreativen kollegialen Feedbackkultur
zu gelangen. Weiteres wichtiges Ziel ist die
Horizonterweiterung (Wie gehen Kolleginnen und Kollegen
vor?) und die Übernahme von Anregungen (Wovon kann ich
für mein eigenes Fach profitieren?)
Zusammensetzung
Die Zweier- oder Dreierteams werden nach gegenseitiger
Absprache ermittelt.
Gegenseitiger
Unterrichtsbesuch
Die
Teams haben den Auftrag, sich gegenseitig mindestens einmal
während 2 Semestern zu besuchen.
Arbeitsweise
Die Arbeit jedes Teams gliedert sich in folgende vier
Phasen:
1. Gemeinsame Vorbereitung: Wahl der zu beobachtenden
Unterrichtsbereiche,
Klärung von Details, Vereinbarung der
Unterrichtsbesuche, Festlegung des Termins zur
Nachbereitung
2. Unterrichtsbesuche: Beobachtung und schriftliches
Festhalten gemäss den vereinbarten Aspekten, um
sachliches und differenziertes Feedback zu
ermöglichen.
3. Nachbereitung: Gegenseitiges Feedback, eventuelle
Klärung von Unklarheiten
4. Schlussfolgerungen: Was kann ich für mich selber
lernen ?
Nach der Vorbereitung wird die Schulleitung über den
Zeitraum der Hospitationen sowie das Datum der Nachbereitung
informiert. Allfällige Notizen bleiben bei der
Lehrkraft und sind streng vertraulich. Unstimmigkeiten oder
Probleme können mit der Schulleitung besprochen
werden.
Schülerbeurteilung:
Evaluation der im Unterricht erzielten Schulleistungen der
Musikschüler
Um Musikunterricht zielorientiert und transparent zu
gestalten, müssen Lerninhalte und Lernziele festgelegt
und in zweckmässigen Intervallen überprüft
werden. Obwohl das Messen von Leistung hinsichtlich
musikalischer Aspekte immer ein heikles und mitunter
fragwürdiges Unterfangen ist, können doch gewisse
Teilbereiche zumindest teilweise bewertet werden. Das
Erlernen eines Instrumentes und die vertiefte
Auseinandersetzung mit Musik erfolgt aber nie linear,
deshalb gilt als wichtigste Voraussetzung, dass eine
Bewertung immer prozess- orientiert, d.h. über
grössere Zeitabschnitte erfolgen muss.
An einer Musikschule bieten sich als erstes folgende
Bereiche an:
- Vortragsstunden
- Ensemble-, Orchestertätigkeit
- Stufenvorspiele
- Konzerttätigkeit
Die Lern- und Entwicklungsprozesse der Musikschüler
werden auf einem Schülerblatt festgehalten. Dies kann
sowohl handschriftlich wie auch mittels elektronischer
Erfassung erfolgen. Das Beurteilungsblatt ist einmal im Jahr
mit dem Schüler zu besprechen.
Vgl. Anhang Schülerblatt
Mitarbeitergespräch
Die Methode des Mitarbeitergesprächs ist frei. Die
zur Sprache kommenden Themenbereiche sind in § 27 1 der
Verordnung für die Schulleitungen umschrieben.
Es können die Formulare der Gemeinde Aesch als
Raster verwendet werden.
Unterrichtsbesuch
Schulleitung - Lehrkräfte
Grundlagen für die Themenbereiche, welche beim
Stundenbesuch vorgängig schriftlich zwischen der
Lehrkraft und der Schulleitung vereinbart werden, sind das
Handbuch für Schulleitungen und Schulräte des
Kanton Baselland, sowie in speziell fachlicher Hinsicht die
Beurteilungskriterien des Verbandes Musikschulen Schweiz.
Für einen Stundenbesuch, welcher mindestens 2-3
Lektionen umfassen soll, sind drei Termine (Vorbesprechung,
Unterrichtsbesuch, Nachbesprechung) zwischen Schulleitung
und der Lehrkraft erforderlich. Die Unterrichtsbesuche
finden im Turnus von 3 Semestern statt.
Fort-
und Weiterbildung der Musiklehrkräfte
Die individuelle Fort- und Weiterbildung vollzieht sich
auf individuelles Gesuch der Lehrkraft hin. Es wird jeweils
der Nachweis über die Zweckmässigkeit der
Fort-/Weiterbildung erbracht. Diese findet in der
unterrichtsfreien Zeit statt.
Die vom Vorsteher der KBS-Direktion verordnete und von
der kantonalen Fachstelle für Musikschulen koordinierte
obligatorischen Fort- und Weiterbildung nimmt sich
allgemeinen pädagogisch-didaktischen und methodischen
Themen an und findet in der 1. Hälfte der Karwoche
statt.
Die
Arbeit der Schulleitung (Beurteilung der Arbeit)
Die Beurteilung der Schulleitungsarbeit wird im Einzelnen
an den Mitarbeitergesprächen mit der Lehrkraft und dem
Sekretariat traktandiert. Zudem wird die Arbeit durch ein
Mitglied des Schulrates im jährlich stattfindenden
Mitarbeitergespräch besprochen. Auch die kantonale
Fachstelle für Musik spiegelt mit Hilfe der externen
Evaluation die Arbeit der Schulleitung.
Der Musiklehrerkonvent traktandiert diesen Punkt an
seinem jährlichen Konvent oder nach Bedarf. Es ist
Sache des Konventspräsidenten, diesbezügliche
Anträge zu traktandieren.
Einsatz
der im Rahmen des Budgets zugesprochenen Mittel
Die Wochenstundenzahl inklusive Schulleitungspensum darf
die 250-Wochenstundenzahl nicht überschreiten. Bei
einem plötzlichen Schülerandrang müssen
musikalisch sinnvolle Auffanggefässe geschaffen werden,
welche einerseits das gesetzliche Anrecht der
Unterrichtswilligen auf Unterricht respektiert, anderseits
die jeweilige Budgetverpflichtung der Musikschule
gegenüber der Trägerschaft einhält.
Der Schulrat kann beim Gemeinderat Antrag auf
Erhöhung der Wochenstundenzahl stellen.
Form
der Mitsprache der Schüler
Aussage
zur Form der Mitsprache und Mitwirkung in der
Schule
Da das Altersspektrum an der Musikschule bis 20 Jahre
reicht, muss bei der Mitsprache und Mitwirkung altersgerecht
und dementsprechend differenziert vorgegangen werden. Als
Beispiel diene die Mitsprache bei der Wahl eines
Orchesterwerkes. Ansonsten ist die Mitsprache und Mitwirkung
im individuellen Instrumentalunterricht gewährleistet,
indem die Befindlichkeit der Schüler betreffend
Unterricht, Literatur im persönlichen Gespräch
eruiert und besprochen werden kann. In praktischen Belangen
wie Hilfe beim Transportieren und Aufbau von Instrumenten
und technischem Material wird auf entsprechende Delegation
der verschiedenen Aufgaben geachtet. Bei der Darstellung von
Konzertprogrammen und bei der Mitsprache über den
Verwendungszweck der Gagen haben die Schüler ein
Mitsprache- und Abstimmungsrecht.
Form
der Mitsprache der Schüler
Einbezug
bei der internen Evaluation
Durch die individuellen Lernzielvereinbarungen mit den
Schülern können diese im Unterricht besprochen und
auch auf den Erfolg hin evaluiert werden. Besonders bei
Musikschulprojekten und bei der Mitwirkung in Orchestern,
Bands und Ensembles sind die Ansichten und Bewertungen der
Schüler eine wirkungsvolle Hilfe für entsprechende
Verbesserungen und Optimierungen. Nachbesprechungen in der
Gruppe und individuell im Unterricht ergeben für die
Lehrkräfte gute Ergebnisse. Anstehende Problematiken
werden im gegenseitigen Gespräch geklärt. In
bestimmten Fällen können auch Umfragen
(anonymisiert) zu Ergebnissen führen.
Form
der Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten
Kontakt
mit Erziehungsberechtigten
Nach erfolgter Anmeldung steht beim Eintritt in die
Musikschule ein individuelles Abklärungsgespräch
mit den Erziehungsberechtigten im Vordergrund. Bei Eignung
eines Schülers findet auf Wunsch der
Erziehungsberechtigten eine Beratung seitens der Lehrkraft
betreffend Instrumentenanschaffung statt. Bei
Unterrichtsbeginn von jüngeren Schülern ist es
vorteilhaft, wenn ein Elternteil öfters den Unterricht
besucht, um sich über die Instruktionen der Lehrkraft
ins Bild zu setzen.
Da an der Musikschule pro Semester zwingend eine
Wiederanmeldung erforderlich ist, finden jeweils im Mai und
November Standortgespräche zwischen den
Lehrkräften und den Erziehungsberechtigten betreffend
der Fortschritte derer Kinder statt.
An den Schülerkonzerten können sich die
Erziehungsberechtigten einen Eindruck über die
Fortschritte ihrer Kinder machen und diese mit der Lehrkraft
besprechen.
Auch finden telefonische Gespräche übers
Semester hinweg statt, welche zu Zwischenbilanzen genutzt
werden. Der Kontakt zur Schulleitung und dem Sekretariat
findet meist vor und nach den Konzerten statt.
Form
der Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten
Einbezug
bei der internen Evaluation
Da für die Erziehungsberechtigten der Fortschritt
ihrer Kinder und deren Freude am Musizieren die wichtigen
Parameter darstellen, dreht sich bei der internen Evaluation
alles um das Reflektieren dieser beiden Punkte. Über
die intensive Kontaktpflege zwischen Lehrkräften und
Erziehungsberechtigten kommt viel Rückmeldung in die
Schule zurück; dies wiederum führt zu neuem
Steuerungswissen.
Form
der Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten
Spezielle
Vertretung der Erziehungsberechtigten
Anliegen der Erziehungsberechtigten werden gemäss
§ 82 a im Bildungsgesetz vom Schulrat wahrgenommen. Auf
eine spezielle Vertretung der Erziehungsberechtigten kann im
Falle der Musikschule verzichtet werden.
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